Wegfall der Masken – und Testpflicht und Abstandsregeln
Sehr geehrte Schulgemeinschaft,
Für Schulen gibt es seit dem 3. April 2022 keine coronabedingten Auflagen wie Masken- oder Testpflicht mehr. Gleichwohl ist es auch weiterhin möglich, im Rahmen einer freiwilligen und persönlichen Entscheidung zum Selbst- und Fremdschutz eine Maske zu tragen. Ebenfalls wird empfohlen, wo immer dies möglich ist, einen Mindestabstand vorzusehen.
Die Einhaltung grundsätzlicher Hygienemaßnahmen wie das regelmäßige Lüften und häufiges Händewaschen ist weiterhin wichtig. Den aktualisierten Hygieneleitfaden können Sie am gewohnten Ort einsehen: Coronavirus - Schulen&Hochschulen - Hygieneleitfaden für das Schuljahr 2022/23 - schleswig-holstein.de
Mit freundlichen Gruß
Monika Raguse
Schulleiterin