Slogan Frischer Wind durch Bildung aus einer Hand
Aktuelles aus dem BBZDetails

Fahrkartenanträge für Schüler*innen

Gemäß der Satzung des Kreises Dithmarschen über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung (vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Kreistag am 03.12.2020) werden ab dem 01.02.2021 notwendige Beförderungskosten anerkannt, wenn: -

  • der Schüler bzw. die Schülerin nicht am Schulort wohnt und
  • der Schulweg (kürzester, verkehrsüblicher Weg von der Wohnung zur Schule) in der einfachen Entfernung bei Grundschülern mehr als 2 km oder bei allen übrigen Schülern mehr als 4 km beträgt.

Ein Lichtbild ist beizufügen. Ohne Lichtbild erlangt die Fahrkarte keine Gültigkeit. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass bei jedem Schulwechsel, Abgang von der Schule und Wohnungswechsel unverzüglich – innerhalb von 5 Werktagen – eine Benachrichtigung bei gleichzeitiger Rückgabe der Fahrkarte an die Schule erfolgen muss. Bei Verlust oder Abhandenkommen der Fahrkarte müssen die Kosten für eine Ersatzfahrkarte (36,00 €) selbst übernommen werden.

Download:
Fahrkartenantrag für Schüler*innen des BBZ Heide
Fahrkartenantrag für Schüler*innen des BBZ Meldorf

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