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Lernen am BBZFachschulenFachschule SozialpädagogikFSS Erzieher/in 3-jährig

Fachschule für Sozialpädagogik 3-jährig

Schulart: Fachschule für Sozialpädagogik

Ziel: Abschluss als Staatlich anerkannte Erzieherin" und „Staatlich anerkannter Erzieher“.

Dreijährige schulische Vollzeitausbildung:

Schulische Voraussetzung: Der Mittlere Schulabschluss (MSA) oder ein gleichwertiger Abschluss.

Berufliche Voraussetzung:

a) der Abschluss in einem für die Zielsetzung der angestrebten Fachrichtung einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf sowie der Abschluss der Berufsschule, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand oder

b) der Abschluss einer nicht einschlägigen Berufsausbildung einer nach Bundes- oder Landesrecht vergleichbar geregelten Ausbildung und einschlägiger sozialpädagogischer Praxis im Umfang von 150 Zeitstunden oder

c) eine für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit von drei Jahren in einer anerkannten Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder

d) eine einschlägige sozialpädagogische Praxis im Umfang von 150 Zeitstunden sowie der schulische Teil der Fachhochschulreife, die Fachgebundene oder Allgemeine Hochschulreife; auf die Zeiten der sozialpädagogischen Praxis werden förderliche freiwillige Dienste auf der Grundlage von Bundesgesetzen angerechnet.

Die Praxiszeiten dürfen nicht länger als 36 Monate in der Vergangenheit abgeleistet worden sein. 

Für beide Ausbildungsgänge gilt:

Die Bewerbung um einen Schulplatz muss bis zum 28.02. des Jahres erfolgen.

Zum Schulbeginn werden benötigt:

  • ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 sowie §§ 30 und 31 Bundeszentralregistergesetz vorzulegen (bei Einschulung nicht älter als drei Monate).
  • eine Impfdokumentation oder ein ärztliches Zeugnis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder ein ärztliches Zeugnis über eine bestehende Immunität gegen Masern oder dass sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können.

Ziel: Abschluss als "Staatlich anerkannte(r) Erzieher(in)". Das Erlangen der Fachhochschulreife ist über Zusatzunterricht mit Prüfung möglich. Mit erfolgreichem Abschluss der Fachschule wird eine Hochschulzugangsberechtigung erlangt.

Abschluss: schriftliche und ggf. mündliche Abschlussprüfung.

Kosten: schulkostenfrei; es können im Laufe der Ausbildung Kosten für verpflichtende Exkursionen, Ausflüge u. ä. entstehen.

Downloads:

Flyer und Bewerbungsformulare

Flyer

Bewerbungsformulare - dreijähriger Ausbildungsgang

Unterlagen für das Praktikum:

Meldebogen Praktikum

Konzept Praktikum

Merkblatt zur Durchführung der Praxiswochen

Praxiswochenvereinbarung

Rahmenvereinbarung

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