Berufsfachschule III – Sozialpädagogik
Schulart: Berufsfachschule III – Sozialpädagogik
(2-jährige Ausbildung)
Staatlich geprüfte(r) sozialpädagogische(r) Assistent(in)
Voraussetzung: Mittlerer Schulabschluss oder gleichwertiger Abschluss und eine Bewerbung bis zum 28.02. des Jahres. Zum Schulbeginn ist eine Impfdokumentation oder ein ärztliches Zeugnis über einen ausreichenden Schutz gegen Masern oder ein ärztliches Zeugnis über eine bestehende Immunität gegen Masern vorzulegen. Bei einer medizinischen Kontraindikation in Bezug auf die Impfung ist ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorzulegen. Weiterhin ist zu Beginn der Ausbildung ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach §30a BZRG vorzulegen.
Ziel: Berufsabschluss als "Staatlich geprüfte(r) sozialpädagogische(r) Assistent(in)", daneben ist das Erreichen der Fachhochschulreife über Zusatzunterricht möglich.
Dauer: 2 Jahre täglicher Unterricht
Fachrichtungen: Sozialpädagogik
Abschluss: schriftliche und ggf. mündliche Berufsabschlussprüfung.
Fachhochschulreife über Zusatzunterricht mit Prüfung.
Besonderheiten: jährlich ein 10-wöchiges einschlägiges Betriebspraktikum eingeschlossen
Kosten: schulkostenfrei
Downloads:
Flyer und Bewerbungsformulare
Informationsmaterial über die Berufsfachschule Sozialpädagogik
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Schulart: Berufsfachschule III – Sozialpädagogik
(3-jährige Ausbildung)
Staatlich geprüfte(r) sozialpädagogische(r) Assistent(in)
Voraussetzung: Erster allgemeinbildender Schulabschluss oder gleichwertiger Abschluss und eine Bewerbung bis zum 28.02. des Jahres. Zum Schulbeginn ist eine Impfdokumentation oder ein ärztliches Zeugnis über einen ausreichenden Schutz gegen Masern oder ein ärztliches Zeugnis über eine bestehende Immunität gegen Masern vorzulegen. Bei einer medizinischen Kontraindikation in Bezug auf die Impfung ist ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorzulegen. Weiterhin ist zu Beginn der Ausbildung ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach §30a BZRG vorzulegen.
Ziel: Berufsabschluss als "Staatlich geprüfte(r) sozialpädagogische(r) Assistent(in)". Bei einem Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 wird im Abschlusszeugnis das Bestehen des Mittleren Schulabschlusses ausgewiesen. Daneben ist das Erreichen der Fachhochschulreife über Zusatzunterricht möglich.
Dauer: 3 Jahre täglicher Unterricht
Fachrichtungen: Sozialpädagogik
Abschluss: schriftliche und ggf. mündliche Berufsabschlussprüfung (BS-Pflicht erfüllt) Fachhochschulreife über Zusatzunterricht mit Prüfung
Besonderheiten: jährlich ein 10-wöchiges einschlägiges Betriebspraktikum eingeschlossen. Teilweise sind die Praxiszeiten auch in den wöchentlichen Stundenplan integriert (2 Tage Praxis - 3 Tage Schulbesuch)
Kosten: schulkostenfrei
Downloads:
Flyer und Bewerbungsformulare
Informationsmaterial über die Berufsfachschule Sozialpädagogik (3-jährig)
Unterlagen für das Praktikum für beide Bildungsgänge:
Leitfaden für das Praktikum (2-jährig)
Kriterien für die Leistungsbewertung von Praktikanten (Ankreuzbogen)