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Berufsfachschule III – Sozialpädagogik - 2-jährige Ausbildung

2-jährige Ausbildung

Staatlich geprüfte(r) sozialpädagogische(r) Assistent(in)

Voraussetzung: Mittlerer Schulabschluss oder gleichwertiger Abschluss und eine Bewerbung bis zum 28.02. des Jahres. Zum Schulbeginn ist eine Impfdokumentation oder ein ärztliches Zeugnis über einen ausreichenden Schutz gegen Masern oder ein ärztliches Zeugnis über eine bestehende Immunität gegen Masern vorzulegen. Bei einer medizinischen Kontraindikation in Bezug auf die Impfung ist ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorzulegen. Weiterhin ist zu Beginn der Ausbildung ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach §30a BZRG vorzulegen.

Ziel: Berufsabschluss als "Staatlich geprüfte(r) sozialpädagogische(r) Assistent(in)", daneben ist das Erreichen der Fachhochschulreife über Zusatzunterricht möglich.

Dauer: 2 Jahre täglicher Unterricht

Fachrichtungen: Sozialpädagogik

Abschluss: schriftliche und ggf. mündliche Berufsabschlussprüfung. 
Fachhochschulreife über Zusatzunterricht mit Prüfung. 

Besonderheiten: jährlich ein 10-wöchiges einschlägiges Betriebspraktikum eingeschlossen

Kosten: schulkostenfrei

Downloads:

Flyer und Bewerbungsformulare


Flyer

Bewerbungsformulare

 

 

Unterlagen für das Praktikum:

Meldebogen für das Praktikum

Leitfaden für das Praktikum

Kriterien für die Leistungsbewertung von Praktikanten (Ankreuzbogen)

Praxiswochenvereinbarung

Merkblatt zur Durchführung der Praxiswochen

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