Berufsfachschule III – Sozialpädagogik - 2-jährige Ausbildung
2-jährige Ausbildung
Staatlich geprüfte(r) sozialpädagogische(r) Assistent(in)
Voraussetzung: Mittlerer Schulabschluss oder gleichwertiger Abschluss und eine Bewerbung bis zum 28.02. des Jahres. Zum Schulbeginn ist eine Impfdokumentation oder ein ärztliches Zeugnis über einen ausreichenden Schutz gegen Masern oder ein ärztliches Zeugnis über eine bestehende Immunität gegen Masern vorzulegen. Bei einer medizinischen Kontraindikation in Bezug auf die Impfung ist ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorzulegen. Weiterhin ist zu Beginn der Ausbildung ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach §30a BZRG vorzulegen.
Ziel: Berufsabschluss als "Staatlich geprüfte(r) sozialpädagogische(r) Assistent(in)", daneben ist das Erreichen der Fachhochschulreife über Zusatzunterricht möglich.
Dauer: 2 Jahre täglicher Unterricht
Fachrichtungen: Sozialpädagogik
Abschluss: schriftliche und ggf. mündliche Berufsabschlussprüfung.
Fachhochschulreife über Zusatzunterricht mit Prüfung.
Besonderheiten: jährlich ein 10-wöchiges einschlägiges Betriebspraktikum eingeschlossen
Kosten: schulkostenfrei
Downloads:
Flyer und Bewerbungsformulare
Unterlagen für das Praktikum:
Leitfaden für das Praktikum
Kriterien für die Leistungsbewertung von Praktikanten (Ankreuzbogen)