Berufsvorbereitende Maßnahme (BVM)
Schulart: Berufsvorbereitende Maßnahme (BVM)
Voraussetzung: Kein Mindestabschluss erforderlich. Für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz, die an einer Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit (BA) teilnehmen.
Ziel:
Erfüllung der Berufsschulpflicht,
Heranführung an Berufsausbildungsreife,
Erwerben des Ersten Allgemeinbildenden Schullabschlusses (EAS) zusätzlich möglich.
Dauer: 1 Jahr, in Sonderfällen auch 2 Jahre, 2 Tage in der Woche Schulunterricht, die restliche Zeit der Woche Ausbildung beim Träger der Maßnahme
Fachrichtungen: unterschiedliche Ausrichtungen je nach Maßnahmeträger
Abschluss: keine Prüfung, Abschlusszeugnis mit Erfüllung der Berufsschulpflicht, über Zusatzunterricht ist das Erreichen des Ersten Allgemeinbildenden Schullabschlusses (EAS) möglich
Besonderheiten: Unterstützung und Betreuung durch den Maßnahmenträger
Kosten: schulkostenfrei