Slogan Frischer Wind durch Bildung aus einer Hand
Schülerinnen + SchülerFahrkartenanträge

Fahrkartenanträge

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  • Alle Schüler*innen der Grundschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien, Förderzentren, des BBZ-Dithmarschen sowie der Freien Waldorfschule Wöhrden mit Wohnsitz im Kreis Dithmarschen sind anspruchsberechtigt. Ausschlusskriterien, wie das Wohnen am Schulort oder die km-Grenzen wurden zum 01.08.2021 abgeschafft.
  • Eltern müssen keine Mehrkosten oder Ähnliches tragen.
  • Die Fahrkarte gilt ganzjährig und im gesamten Busverkehr des Kreises Dithmarschen.

Ein Lichtbild ist bei der Abholung der Fahrkarte am ersten Unterrichtstag (ersten Unterrichtstag in Präsenzform) beizufügen. Ohne Lichtbild und Siegel der Schule erlangt die Fahrkarte keine Gültigkeit. Sollte eine Beschulung an beiden Schulstandorten erfolgen, bitten wir dies im Fahrkartenantrag deutlich zu vermerken. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass bei jedem Schulwechsel, Abgang von der Schule und Wohnungswechsel unverzüglich – innerhalb von 5 Werktagen – eine Benachrichtigung bei gleichzeitiger Rückgabe der Fahrkarte an die Schule erfolgen muss. Bei Verlust oder Abhandenkommen der Fahrkarte müssen die Kosten für eine Ersatzfahrkarte (36,00 €) selbst übernommen werden.

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