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Schülerinnen + SchülerFahrkartenanträge

Fahrkartenanträge

 

Fahrkartenantragsverfahren für das Schuljahr 2024/25

Ab dem Schuljahr 2024/25 verändert sich das Verfahren für die Antragsstellung. Ab Mai 2024 sind die Anträge online über das neue Antragsstellungssystem OLAV zu stellen: www.ticket-olav.de. Auch Schüler*innen, die im vorherigen Schuljahr das 49 €-Ticket hatten, müssen einen neuen Antrag für das Schuljahr 2024/25 stellen. Weitere Informationen finden Sie hier: „hier klicken“ 

 

Fahrkartenantragsverfahren für das Schuljahr 2023/24

Downloads:

Die Fahrkartenanträge sind ausschließlich im Sekretariat oder eingescannt per E-Mail an info(at)bbz-dithmarschen.de einzureichen.

In seiner Sitzung am 16.03.2023 hat der Kreistag beschlossen, dass alle Schüler*innen, die im Kreisgebiet Dithmarschen wohnen, ein 49€-Ticket (Deutschlandticket) zum Schuljahr 2023/24 erhalten. Das bedeutet im Detail:

  • Neue Schüler*innen stellen bitte einen Erstantrag.
  • Für Schüler*innen des BBZ Dithmarschen, die bereits im vorherigen Schuljahr eine Fahrkarte hatten, wird automatisch ein Antrag für das 49 €-Ticket gestellt.
  • Die Schüler*innen erhalten zum Schuljahresbeginn direkt alle Fahrkarten für das restliche Jahr 2023 sowie zusätzlich für die Monate Januar und Februar 2024. Ab März 2024 werden die Fahrkarten in Form einer Chipkarte ausgegeben.
  • Das 49€-Ticket ist eine personengebundene Fahrkarte. Die Personalisierung erfolgt durch Angabe von Vor- und Zunamen auf dem Ticket. Es ist kein Passbild erforderlich! Deshalb ist bei der Fahrkartenkontrolle auf Verlangen die Identität mithilfe eines amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen. Bei jungen Menschen bis einschließlich 15 Jahren wird in Schleswig-Holstein und Hamburg anstelle des amtlichen Lichtbildausweises kulanzweise auch ein geeignetes, einfaches Ausweisdokument akzeptiert, z. B. Kinderausweis, Schülerausweis, Krankenkassenkarte – außerhalb von Schleswig-Holstein und Hamburg kann die Anerkennung nicht garantiert werden, dort gelten die Regelungen des jeweiligen Verkehrsverbundes.

Bei Verlust oder Abhandenkommen der Fahrkarte müssen die Kosten für eine Ersatzfahrkarte (36,00 €) selbst übernommen werden.

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