Fachschule für Sozialpädagogik (FSS) drei Jahre
Die Fachschule für Sozialpädagogik am Berufsbildungszentrum Dithmarschen qualifiziert für die verantwortungsvolle Tätigkeit als staatlich anerkannte Erzieherin oder staatlich anerkannter Erzieher. Die Ausbildung vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten, um Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in verschiedenen Lebensbereichen zu unterstützen und zu fördern. Dabei stehen pädagogische Professionalität, Empathie und die Förderung individueller Entwicklungsprozesse im Mittelpunkt.
Kategorie: Vollzeitschulische Ausbildung – Dauer je nach Ausbildungsform zwei bis drei Jahre
- 3-jährige Ausbildung
Zweijährige bzw. dreijährige schulische Vollzeitausbildung
Standort
Heide
Ziel
Berufsabschluss zur „Staatlich anerkannten Erzieherin“ oder zum „Staatlich anerkannten Erzieher“. Die Ausbildung befähigt zur selbstständigen pädagogischen Arbeit in Kindertagesstätten, Horten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in weiteren sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern.
Ausbildungswege und Voraussetzungen
| Ausbildungsform | Voraussetzungen (unter anderem) | Dauer | Finanzierung | Unterrichtszeiten & Praxisanteile |
| Fachschule Vollzeit (3-jährig) | Mittlerer Schulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung plus 150 Zeitstunden Praktikum oder Fachhochschulreife/Abitur plus 150 Zeitstunden Praktikum | 3 Jahre | Aufstiegs-BAföG (IB.SH), monatlich bis 1019 € (bei Alleinstehenden) | Unterricht an fünf Tagen pro Woche, Blockpraktikum pro Schuljahr (10–12 Wochen, ca. 330 Stunden) |
| Fachschule praxisintegriert (PIA, 3-jährig) | Mittlerer Schulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung plus 150 Zeitstunden Praktikum oder Fachhochschulreife/Abitur plus 150 Zeitstunden Praktikum | 3 Jahre | Ausbildungsvergütung nach Jahr: 1. Jahr 1.140,69 €, 2. Jahr 1.202,07 €, 3. Jahr 1.303,87 € brutto | Drei Praxistage pro Woche im ersten Jahr, zwei im zweiten, ein Praxistag im dritten Jahr, ergänzend schulischer Unterricht |
Schulische Voraussetzungen
Schulische Aufnahmevoraussetzung ist der Mittlere Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss. Wurde der Schulabschluss im Ausland erworben, ist der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen vorzulegen.
Berufliche Voraussetzungen
Berufliche Aufnahmevoraussetzung ist der Abschluss in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf, z. B. als sozialpädagogische Assistentin oder sozialpädagogischer Assistent. Berufliche Tätigkeiten oder Praktika können angerechnet werden, sofern sie in den letzten 36 Monaten vor der Bewerbung in anerkannten Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe erbracht wurden.
Weiteres
Zum Schulbeginn müssen folgende Nachweise erbracht werden:
– Ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Absatz 1 Nummer 2 Bundeszentralregistergesetz (nicht älter als drei Monate)
– Eine Impfdokumentation oder ein ärztliches Zeugnis über ausreichenden Impfschutz gegen Masern, über bestehende Immunität oder über eine medizinische Kontraindikation
Im Verlauf des Bildungsganges erfolgt zudem eine Belehrung nach § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Infektionsschutzgesetz.
Lernfelder
LF1. Berufliche Identität und professionelle Perspektive weiterentwickeln
LF2. Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
LF3. Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
LF4. Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
LF5. Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
LF6. Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
Unterrichtsfächer
Deutsch/Kommunikation mit Sprachbildung
Wirtschaft/Politik
Naturwissenschaft und Technik
Wahlpflichtbereiche
Im Wahlpflichtbereich werden verschiedene Angebote gemacht, die eine exemplarische Erweiterung oder Vertiefung der Ausbildungsinhalte ermöglichen. Dazu zählen u. a. Religionspädagogik, Medienpädagogik, Theaterpädagogik, Erlebnispädagogik und Sexualpädagogik.
Besonderheiten
Jährlich ist ein 10-wöchiges einschlägiges Betriebspraktikum im Verlauf des Schuljahres zu absolvieren.
Abschlussprüfungen
Die Ausbildung endet mit schriftlichen und gegebenenfalls mündlichen Abschlussprüfungen. Nach erfolgreichem Abschluss wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ oder „Staatlich anerkannter Erzieher“ verliehen. Darüber hinaus wird auch der Bachelor of professional im Fachbereich Sozialwesen verliehen.
Kosten & Förderung
Der Schulbesuch ist schulkostenfrei. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Förderung durch das Aufstiegs-BAföG möglich.
Bewerbungsfrist
Bewerbung bis zum 28. Februar des jeweiligen Jahres.
Benötigte Bewerbungsunterlagen
- Personalbogen
- Bewerbungsschreiben mit Übersicht über bisherige Schulbesuche und ggf. berufliche Tätigkeiten
- Beglaubigte Kopien der Zeugnisse
Ansprechpartner
Holger Andres (Zentrumsleitung)
E-Mail: holger.andres@bbz-dithmarschen.de
Fragen zur Bewerbung bitte über das Sekretariat in Heide oder an Susanne Flessau richten.
Sonstiges
Weitere sozialpädagogische Bildungsgänge mit dem Zugang ESA oder MSA finden Sie unter dem Menüpunkt „Berufsfachschule Sozialpädagogik“.
Verlinkungen zu ähnlichen Fachrichtungen
• Berufsfachschule Sozialpädagogik
• Fachschule Technik
• Berufliches Gymnasium